Sunday 19 November 2017

Definition Der Anreizoptionen


Incentive Stock Option Agreement gewährt unter 2010 Stock Incentive Plan 1. Gewährung der Option. Diese Vereinbarung belegt den Zuschuss von Zipcar, Inc., einer Delaware Corporation (die 147 Company 148), auf. 20 (der 147 Stichtag 148) an. Einem Mitarbeiter der Gesellschaft (der 147 Teilnehmer 148), eine Kaufoption, ganz oder teilweise, zu den hierin enthaltenen Bedingungen und im Aktienanteilsplan der Gesellschaft (der 147 Plan 148), insgesamt Aktien (der 147 Aktien 148) Stammaktien, 0,001 Nennbetrag je Aktie der Gesellschaft (147 Stammaktien 148) je Aktie, was dem Marktwert eines Anteils der Stammaktien am Tag der Gewährung entspricht. Die Laufzeit der Aktien beträgt zehn Jahre nach dem Stichtag (der 147 endgültige Ausübungstag 148), vorbehaltlich einer vorzeitigen Kündigung im Falle der Kündigung des Teilnehmers gemäß Ziffer 3. Die Annahme dieser Option bedeutet die Annahme der Bedingungen dieser Vereinbarung und des Plans, dessen Kopie dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt wurde. Es ist beabsichtigt, dass die durch diese Vereinbarung belegte Option eine Anreizaktienoption gemäß der Definition in Section 422 des Internal Revenue Code von 1986 in der geänderten Fassung und die darin verabschiedeten Regelungen (der 147 Code 148) ist. Sofern sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt, gilt der Begriff "Teilnehmer 148", wie er in dieser Option verwendet wird, als Person, die das Recht erwirbt, diese Option unter ihren Bedingungen gültig auszuüben. 2. Vesting Zeitplan. Diese Option wird zum Zeitpunkt des ersten Jubiläums des Vesting-Beginns und zu weiteren 2,0833 der ursprünglichen Anzahl der Anteile am Ende eines jeden darauffolgenden Monats nach dem ersten auf 25 der ursprünglichen Anzahl von Aktien ausübbar (147 vest 148) Jahrestag des Vesting-Beginns bis zum vierten Jahrestag des Auflösungsbeginns, sofern der Teilnehmer noch von der Gesellschaft beschäftigt ist. Für die Zwecke dieses Vertrags bedeutet 147Vesting-Beginn148. 20. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, muss der Teilnehmer an einem Ausübungstermin für den Ausübungstermin eingesetzt werden. Es findet keine angemessene oder teilweise Ausübungsmöglichkeit in der Zeit vor dem jeweiligen Ausübungstermin statt, und alle Ausübungstermine bestehen nur zum jeweiligen Zeitpunkt der Gewährung der Ausübung. Das Ausübungsrecht ist kumulativ, so dass in dem Umfang, in dem die Option nicht in einem Zeitraum, in dem sie maximal zulässig ist, ausgeübt wird, sie auch weiterhin ganz oder teilweise für alle Anteile, für die sie bis zum Frühere des Ausübungstages oder die Beendigung dieser Option nach Ziffer 3 oder dem Plan. 3. Ausübung der Option. (A) Form der Ausübung. Jede Wahl zur Ausübung dieser Option ist mit einer abgeschlossenen Bekanntmachung über eine Aktienoptionsausübung in der beigefügten Form als Anlage A beizufügen. Vom Vertragspartner unterzeichnet und von der Gesellschaft bei der Hauptniederlassung in Begleitung dieses Vertrages entgegengenommen und in voller Höhe in der im Plan vorgesehenen Weise bezahlt werden. Der Teilnehmer kann weniger als die Anzahl der hier abgedeckten Aktien erwerben, sofern keine Teilausübung dieser Option für eine Teilaktie oder für weniger als zehn vollständige Aktien möglich ist. (B) Kontinuierliche Beziehung zur Gesellschaft Erforderlich. Sofern in diesem Abschnitt nicht anders geregelt, kann diese Option nicht ausgeübt werden, es sei denn, der Teilnehmer ist zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Option zu jedem Zeitpunkt seit dem Datum der Gewährung eines Arbeitnehmers oder Beamten oder Beraters Oder Berater der Gesellschaft oder einer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 424 e) oder f) des Kodex (147). (C) Beendigung der Beziehung zur Gesellschaft. Wenn der Teilnehmer aus irgendeinem Grund nicht mehr berechtigt ist, wird das Recht zur Ausübung dieser Option, außer in den nachstehenden Absätzen (d) und (e), nach Ablauf von drei Monaten nach dieser Einstellung gekündigt Ausübungstag), sofern diese Option nur in dem Umfang ausübbar ist, in dem der Teilnehmer zur Ausübung dieser Option zum Zeitpunkt der Beendigung berechtigt war. Ungeachtet des Vorstehenden, wenn der Teilnehmer vor dem letzten Ausübungstag gegen die Wettbewerbs - oder Vertraulichkeitsbestimmungen eines Arbeitsvertrags, einer Vertraulichkeit und einer Geheimhaltungsvereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und der Gesellschaft verstößt, endet das Recht zur Ausübung dieser Option Sofort nach einer solchen Verletzung. (D) Ausübungsfrist bei Tod oder Invalidität. Falls der Teilnehmer vor dem letzten Ausübungstag im Sinne von § 22 (e) (3) Code des Kodex verstirbt oder behindert wird, während er ein berechtigter Teilnehmer ist, hat die Gesellschaft diese Beziehung nicht wie angegeben beendet So kann diese Option innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach dem Tag des Todes oder der Invalidität des Teilnehmers durch den Teilnehmer (oder im Falle des Todes durch einen zugelassenen Erwerber) ausgeübt werden, sofern diese Option vorliegt Ist nur in dem Ausmaß anwendbar, in dem diese Option vom Teilnehmer zum Zeitpunkt seines Todes oder einer Invalidität ausübbar ist, und darüber hinaus, dass diese Option nach dem letzten Ausübungstag nicht ausübbar ist. (E) Kündigung wegen Ursache. Wird vor Ablauf des Ausübungstag die Arbeit des Teilnehmers von der Gesellschaft beendet (wie nachstehend definiert), so beendet sich das Recht zur Ausübung dieser Option sofort nach dem Wirksamwerden der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wenn der Teilnehmer Vertragspartner einer Arbeits - oder Abfindungsvereinbarung mit der Gesellschaft ist, die eine Definition für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthält, 147 hat die Ursache 148 die Bedeutung, die dieser Vereinbarung in dieser Vereinbarung zugeschrieben wird. Andernfalls ist 147 Weigerung 148 vorsätzliches Verschulden des Teilnehmers oder vorsätzliches Versagen des Teilnehmers zur Erfüllung seiner Aufgaben gegenüber der Gesellschaft (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verletzung einer etwaigen Beschäftigung, Beratung, Beratung, Geheimhaltung, Wettbewerb oder eine andere ähnliche Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und der Gesellschaft), wie sie von der Gesellschaft bestimmt wird, welche Bestimmung schlüssig ist. Der Teilnehmer gilt als entlastet, weil die Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen nach dem Rücktritt des Teilnehmers feststellt, dass die Entlassung aus wichtigem Grund gerechtfertigt ist. 4. Gesellschaftsrecht der Erstverweigerung. A) Bekanntmachung der beantragten Übertragung. Schlägt der Teilnehmer vor, bei der Ausübung dieser Option erworbene Anteile zu verkaufen, zu übertragen, zu übertragen, zu verpfänden, anderweitig zu veräußern oder anderweitig zu veräußern, so behält sich der Teilnehmer vor, (Die 147Transfer-Mitteilung 148) an die Gesellschaft. In der Übertragungsmitteilung ist der vorgeschlagene Erwerber zu nennen und die Anzahl der von ihm zu übertragenden Anteile (die 147 ausgegebenen Anteile148), den Preis je Aktie und alle anderen materiellen Bedingungen der Übertragung anzugeben. (B) Kaufrecht. Die Gesellschaft hat für die Dauer von 30 Tagen nach Erhalt der Übertragungsmitteilung die Möglichkeit, die angebotenen Aktien ganz oder teilweise zum Preis und zu den in der Übertragungsmitteilung festgelegten Bedingungen zu erwerben. Für den Fall, dass die Gesellschaft beschließt, die angebotenen Aktien ganz oder teilweise zu erwerben, unterrichtet sie diese innerhalb von 30 Tagen schriftlich an den Teilnehmer. Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung richtet der Teilnehmer an der Hauptversammlung das Zertifikat oder die Zertifikate aus, die die von der Gesellschaft zu erwerbenden, angebotenen Aktien darstellen, die vom Teilnehmer ordnungsgemäß gebilligt werden, oder durch ordnungsgemäß gebilligte Bestände Befugnisse in einer Form, die für die Übertragung der angebotenen Aktien an die Gesellschaft geeignet ist. Unmittelbar nach Erhalt dieser Bescheinigung oder Zertifikate übermittelt die Gesellschaft dem Teilnehmer eine Kontrolle über die Zahlung des Kaufpreises für diese angebotenen Anteile, vorausgesetzt, dass, wenn die in der Übertragungsmitteilung festgelegten Zahlungsbedingungen nichts anderes als Bargeld gegen Lieferung waren, Kann die Gesellschaft die angebotenen Anteile zu den in der Übertragungsmitteilung festgelegten Bedingungen bezahlen und vorausgesetzt, dass jede Verzögerung bei der Erfüllung dieser Zahlungen die Ausübung der Option für den Erwerb der angebotenen Aktien nicht beeinträchtigt. (C) Anteile, die nicht von der Gesellschaft erworben werden. Wenn die Gesellschaft nicht erwirbt, alle angebotenen Aktien zu erwerben, kann der Teilnehmer innerhalb der 30-Tage-Frist nach Ablauf der der Gesellschaft nach Buchstabe b gewährten Option die von der Gesellschaft nicht angebotenen angebotenen Aktien übertragen An den vorgeschlagenen Erwerber erworben zu werden, vorausgesetzt, dass diese Übertragung nicht zu Bedingungen erfolgen kann, die für den Erwerber günstiger sind als die in der Überweisungsmitteilung enthaltenen Bedingungen. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen unterliegen alle gemäß diesem Abschnitt 4 übertragenen Angebotsaktien dem in diesem Abschnitt 4 vorgesehenen Erst - versagungsrecht, und der Erwerber hat unter der Bedingung einer solchen Übertragung der Gesellschaft eine schriftliche Bestätigung zu erteilen Dass dieser Erwerber an alle Bestimmungen dieses § 4 gebunden ist. (D) Folgen der Nichtlieferung. Nach dem Zeitpunkt, zu dem die angebotenen Anteile zur Auslieferung an die Gesellschaft zur Übertragung an die Gesellschaft gemäß Absatz (b) erforderlich sind, wird die Gesellschaft keine Dividende an den Teilnehmer aufgrund dieser Angebotsanteile ausschütten oder dem Teilnehmer gestatten, Die Vorrechte oder Rechte eines Aktionärs in Bezug auf die angebotenen Anteile ausüben, aber, soweit gesetzlich zulässig, die Gesellschaft als Eigentümer dieser angebotenen Anteile behandeln. E) Befreite Transaktionen. Die folgenden Geschäfte sind von den Bestimmungen dieses Abschnittes 4 befreit: (1) jede Übertragung von Anteilen an oder zugunsten eines Ehegatten, Kindes oder Enkelkindes des Teilnehmers oder eines Treuhandvermögens zu deren Gunsten (2) jegliche Übertragung Die von der Gesellschaft gemäß dem Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (147 Securities Act 148) und (3) dem Verkauf aller oder im Wesentlichen sämtlicher ausstehender Aktien des Grundkapitals der Gesellschaft (auch im Rahmen einer Verschmelzung) eingereicht wurden Oder Konsolidierung). aber . Dass im Falle einer Übertragung gemäß Ziffer (1) diese Anteile weiterhin dem in diesem Abschnitt 4 vorgesehenen Erst - versagungsrecht unterliegen und der Erwerber unter der Voraussetzung einer solchen Übertragung der Gesellschaft eine schriftliche, Dass dieser Erwerber an sämtliche Bedingungen dieses Abschnittes 4 gebunden ist. F) Abtretung des Gesellschaftsrechts. Die Gesellschaft kann ihre Rechte zum Kauf von angebotenen Anteilen in einem bestimmten Geschäft gemäß diesem Abschnitt 4 auf eine oder mehrere Personen oder Körperschaften übertragen. G) Kündigung. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 4 enden mit dem früheren der folgenden Ereignisse: (1) der Abschluss der Veräußerung von Aktien der Stammaktie in einem öffentlich-öffentlichen Angebot gemäß einer effektiven Registrierungserklärung, die von der Gesellschaft gemäß dem Securities Act oder ( 2) den Verkauf aller oder im Wesentlichen sämtlicher ausstehenden Aktien des Grundkapitals, der Vermögenswerte oder der Geschäfte der Gesellschaft durch Verschmelzung, Konsolidierung, Veräußerung von Vermögenswerten oder anderweitig (außer einer Fusion oder Konsolidierung, bei der alle oder im Wesentlichen alle Einzelpersonen sind) Und Körperschaften, die unmittelbar vor einer solchen Transaktion wirtschaftliche Eigentümer der Gesell - schaft waren, besitzen direkt oder indirekt mehr als 75 (bestimmt auf einer umgerechneten Basis) der im Umlauf befindlichen ausstehenden Grundkapi - talrechte bei der Wahl der Direktoren der Gesellschaft Resultierende, überlebende oder erwerbende Gesellschaft in einer solchen Transaktion). (H) Keine Verpflichtung zur Anerkennung einer ungültigen Übertragung. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet (1), eine der Anteile, die unter Verstoß gegen eine der Bestimmungen in diesem Abschnitt 4 oder (2) verkauft oder übertragen worden sind, auf ihre Bücher zu übertragen, um sie als Eigentümer dieser Anteile zu behandeln Oder Dividenden an jeden Erwerber zu zahlen, an den diese Anteile so verkauft oder übertragen worden sind. (1) Das Zertifikat, das Anteile repräsentiert, muss eine Legende im Wesentlichen in folgender Form enthalten: 147Die von dieser Bescheinigung vertretenen Aktien unterliegen dem Recht der ersten Ablehnung zugunsten der Gesellschaft, wie es in einer bestimmten Aktienoptionsvereinbarung vorgesehen ist Die Gesellschaft.148 (2) Darüber hinaus unterliegen alle nach diesem Vertrag erteilten Zertifikate für solche Stopptransferaufträge und sonstige Beschränkungen, die die Gesellschaft nach den Regeln, Vorschriften und sonstigen Anforderungen der Börsenaufsichtsbehörde, einer Börse, für ratsam erachtet Wonach die Aktien der Gesellschaft oder eines nationalen Wertpapieraustauschsystems notiert werden, auf dessen System die Gesellschaft den Stammaktien notiert, oder ein anwendbares Bundes-, Staats - oder sonstiges Wertpapierrecht oder ein anderes anwendbares Gesellschaftsrecht, und die Gesellschaft kann eine Legende oder eine Legende verursachen Legenden, die auf solche Zertifikate gesetzt werden sollen, um angemessene Hinweise auf solche Beschränkungen zu machen. 5. Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Börsengang. Der Teilnehmer stimmt im Zusammenhang mit dem ursprünglichen gezeichneten Börsengang der Stammaktie gemäß einer Registrierungserklärung gemäß dem Securities Act zu, (i) nicht (a) die Absicht anzubieten, zu verkaufen, zu verkaufen, Eine Kaufoption oder einen Kaufvertrag zu erwerben, eine Kaufoption oder einen Kaufvertrag zu erwerben, eine Option, ein Recht oder einen Optionsschein zu kaufen, um Aktien oder Stammaktien oder andere Wertpapiere der Gesellschaft direkt oder indirekt zu erwerben oder anderweitig zu übertragen oder zu veräußern (B) irgendwelche Swap - oder sonstigen Vereinbarungen abschließen, die die wirtschaftlichen Auswirkungen des Eigentums an Anteilen an Stammaktien oder anderen Wertpapieren der Gesellschaft ganz oder teilweise übernehmen, unabhängig davon, ob die in Ziffer (a) oder (b) ) Durch Lieferung von Wertpapieren in bar oder auf andere Weise während des Zeitraums, der am Tag der Einreichung der Registrierungserklärung bei der Securities and Exchange Commission beginnt und 180 Tage nach dem Datum des endgültigen Prospekts für das Angebot endet, zu begleichen ist (Und bis zu weiteren 34 Tagen in dem Umfang, in dem die verwalteten Versicherer dieses Angebots zur Behebung von Regel 2711 (f) der National Association of Securities Dealers, Inc. oder einer ähnlichen Nachfolgeregelung angefordert werden), und (ii) (I), die von der Gesellschaft oder den verwalteten Versicherern zum Zeitpunkt des Angebots verlangt werden. Die Gesellschaft kann Stopptransferanweisungen in Bezug auf die Aktien der Stammaktien oder sonstigen Wertpapiere, die der vorstehenden Einschränkung unterliegen, bis zum Ende des Zeitraums 147lock-up148 auferlegen. (A) Abschnitt 422 Voraussetzung. Die hiermit gewährten Aktien sollen gemäß § 422 des Kodex als 147neue Aktienoptionen148 qualifiziert werden. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen werden die Aktien nicht als vierstellige Aktienoptionen qualifiziert 148, wenn unter anderem (a) der Teilnehmer über die Aktien verfügt, die bei Ausübung dieser Option innerhalb von zwei Jahren nach dem Erteilungstag oder einem Jahr nach diesen Aktien erworben wurden (B) außer im Fall des Todes oder der Invalidität des Teilnehmers (wie in Abschnitt 3 (d) oben beschrieben), ist der Teilnehmer während der Laufzeit des Vertrages nicht von der Gesellschaft, einer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft beschäftigt Den Zeitraum, der am Tag der Gewährung beginnt und an dem Tag endet, der drei (3) Monate vor dem Zeitpunkt der Ausübung von Anteilen beträgt, oder (c) sofern der gesamte Marktwert der Anteile von den Teilhabern gehalten wird Die in einem Kalenderjahr (nach allen Plänen der Gesellschaft, einer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft) erstmalig ausübbar sind, 100.000 überschreiten. Für die Klausel dieses Absatzes wird der Marktwert 147fair der Anteile am Tag der Gewährung gemäß den Bestimmungen des Plans festgelegt. (B) Disqualifizierung der Disposition. Soweit eine Aktie nicht als vierstellige Aktienoption qualifiziert, wird sie die Gültigkeit dieser Anteile nicht beeinträchtigen und stellt eine gesonderte, nicht qualifizierte Aktienoption dar. Für den Fall, dass der Teilnehmer über die Aktien verfügt, die bei Ausübung dieser Option innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerbszeitpunkt oder einem Jahr nach dem Erwerb dieser Aktien im Rahmen der Ausübung dieser Option erworben wurden, muss der Teilnehmer innerhalb von sieben (7 ) Tage nach der Veräußerung eine schriftliche Kündigung mit Angabe des Zeitpunkts, zu dem diese Aktien veräußert wurden, die Anzahl der veräußerten Anteile und, wenn es sich um eine Veräußerung oder Umtausch handelte, um den Betrag der erhaltenen Gegenleistung. (C) Zurückhaltung. Nach der Ausübung dieser Option werden keine Anteile ausgegeben, es sei denn, und der Teilnehmer zahlt an die Gesellschaft für die Erfüllung aller föderalen, staatlichen oder lokalen Quellensteuern, diese Option. 7. Nichtübertragbarkeit der Option. Soweit hierin nicht etwas anderes bestimmt ist, darf diese Option nicht freiwillig oder gesetzeswidrig verkauft, übertragen, übertragen, verpfändet oder anderweitig belastet werden, außer durch den Willen oder die Gesetze der Abstammung und Verbreitung und während der Laufzeit von Der Teilnehmer ist diese Option nur vom Teilnehmer ausübbar. 8. Keine Rechte als Anteilseigner. Der Anteilsinhaber hat keine Rechte als Aktionär der Gesellschaft für alle Stammaktien, die unter die Anteile fallen, es sei denn, der Teilnehmer ist Inhaber des Nachweises dieser Stammaktien und es erfolgt keine Anpassung für Dividenden oder andere Vermögensgegenstände, Ausschüttungen Oder andere Rechte in Bezug auf eine solche Stammaktie, sofern nichts anderes ausdrücklich in dem Plan vorgesehen ist. 9. Keine Verpflichtung zur Fortsetzung der Beschäftigung. Diese Vereinbarung ist kein Arbeitsvertrag. Diese Vereinbarung garantiert nicht, dass die Gesellschaft den Teilnehmer für einen bestimmten Zeitraum einsetzt und in keiner Weise das Recht der Gesellschaft beendet, die Beschäftigung oder Entschädigung des Teilnehmers zu beenden oder zu modifizieren. 10. Geltendes Recht. Sämtliche Fragen, die sich auf den Bau, die Gültigkeit und die Auslegung dieses Vertrages beziehen, unterliegen den Gesetzen des Staates Delaware, und zwar in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften des Staates Delaware. 11. Abschnitt 409A. Die Absicht der Parteien besteht darin, dass die Leistungen aus diesem Vertrag von den Bestimmungen des Abschnitts 409A des Kodex ausgenommen sind und dementsprechend bis zum maximal zulässigen Ausmaß diese Vereinbarung so auszulegen ist, dass sie in Übereinstimmung mit diesem Vorsatz beschränkt, ausgelegt und ausgelegt wird. In keinem Fall haftet die Gesellschaft für etwaige zusätzliche Steuern, Zinsen oder Sanktionen, die dem Teilnehmer gemäß Section 409A des Kodex auferlegt werden können, oder für Schäden, die durch die Nichtbeachtung von Section 409A des Kodex hierin oder anderweitig entstanden sind. 12. Bestimmungen des Plans. Diese Option unterliegt den Bestimmungen des Plans (einschließlich der Bestimmungen über Änderungen des Plans), die dem Teilnehmer mit dieser Option zur Verfügung gestellt werden. ZU URKUND DESSEN hat die Gesellschaft bewirkt, dass diese Option von ihrem ordnungsgemäß bevollmächtigten Bevollmächtigten unter ihrem Firmensiegel ausgeführt wird. Diese Option wird als versiegeltes Instrument wirksam. Sozialversicherungsnummer (n). Ich vertrete, vertrage und verpflichte mich wie folgt: 1. Ich erwerbe die Anteile auf eigene Rechnung nur für Investitionen und nicht im Hinblick auf eine Veräußerung der Anteile im Zusammenhang mit dem Wertpapiergesetz von 1933 (die 147Securities Act 148), oder jede Regel oder Verordnung nach dem Securities Act. Ich habe eine solche Gelegenheit gehabt, wie ich es für ausreichend erachtet habe, von Vertretern der Gesellschaft Informationen zu erhalten, die für die Bewertung der Vorzüge und Risiken meiner Beteiligung an der Gesellschaft erforderlich sind. Ich habe ausreichende Erfahrung in Geschäfts-, Finanz - und Investitionsangelegenheiten, um die mit dem Kauf der Anteile verbundenen Risiken bewerten und eine fundierte Anlageentscheidung in Bezug auf diesen Kauf treffen zu können. Ich kann mir einen vollständigen Verlust des Wertes der Anteile leisten und bin in der Lage, das wirtschaftliche Risiko zu tragen, dass diese Anteile auf unbestimmte Zeit gehalten werden. Ich verstehe, dass (i) die Anteile nicht gemäß dem Wertpapiergesetz registriert worden sind und 147 beschränkte Wertpapiere148 im Sinne der Regel 144 des Securities Act sind, (ii) die Anteile dürfen nicht verkauft, übertragen oder anderweitig veräußert werden, es sei denn, sie werden später registriert (Iii) Jedenfalls ist die Befreiung von der Eintragung nach Regel 144 für mindestens ein Jahr nicht verfügbar und wird auch dann nicht verfügbar sein, wenn nicht ein öffentlicher Markt existiert Stammaktien, angemessene Informationen über die Gesellschaft dann der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und andere Bedingungen von Regel 144 eingehalten werden, und (iv) es gibt jetzt keine Anmeldungserklärung bei der Securities and Exchange Commission bezüglich einer Aktie von Die Gesellschaft und die Gesellschaft keine Verpflichtung oder gegenwärtige Absicht haben, die Aktien gemäß dem Securities Act zu registrieren. Sehr ehrlich, Anreiz Stock Option ISO. Eine Art von Mitarbeiteraktienoption, die für den Arbeitgeber steuerliche Vorteile bietet, die eine nicht qualifizierte Aktienoption nicht erfüllt, die aber strengeren Anforderungen unterliegt. Für ISOs ist keine Einkommenssteuer fällig, wenn die Optionen gewährt werden oder wenn sie ausgeübt werden. Stattdessen wird die Steuer aufgeschoben, bis der Inhaber die Aktie verkauft. Zu welchem ​​Zeitpunkt er / sie für seinen gesamten Gewinn besteuert wird. Solange der Verkauf mindestens zwei Jahre nach Erteilung der Optionen und mindestens ein Jahr nach ihrer Ausübung erfolgt, werden sie mit dem niedrigeren Betrag besteuert. Langfristige Veräußerungsgewinne ansonsten gilt der Verkauf als eine disqualifizierende Verfügung, und sie werden besteuert, als wären sie nicht qualifizierte Optionen (der Gewinn bei der Ausübung wird als ordentliches Einkommen besteuert und jede nachfolgende Bewertung wird als Kapitalgewinn besteuert). NSO AMT gesetzliche Aktienoption nicht-statutarische Aktienoption qualifying disposition dividendäquivalente rechtes Schnäppchenelement alternative Mindeststeuer Copyright-Kopie 2016 WebFinance, Inc. Alle Rechte vorbehalten. Unerlaubte Vervielfältigung, ganz oder teilweise, ist streng verboten. Incentive Stock Option (ISO) Echtzeit nach Stunden Pre-Market News Flash Zitat Zusammenfassung Zitat Interaktive Charts Standardeinstellung Bitte beachten Sie, dass, sobald Sie Ihre Auswahl treffen, wird es für alle gelten Künftigen Besuchen der NASDAQ. Wenn Sie zu einem beliebigen Zeitpunkt daran interessiert sind, auf die Standardeinstellungen zurückzukehren, wählen Sie bitte die Standardeinstellung oben. Wenn Sie Fragen haben oder Probleme beim Ändern Ihrer Standardeinstellungen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an isfeedbacknasdaq. Bitte bestätigen Sie Ihre Auswahl: Sie haben ausgewählt, Ihre Standardeinstellung für die Angebotssuche zu ändern. Dies ist nun Ihre Standardzielseite, wenn Sie Ihre Konfiguration nicht erneut ändern oder Cookies löschen. Sind Sie sicher, dass Sie Ihre Einstellungen ändern möchten, haben wir einen Gefallen zu bitten Bitte deaktivieren Sie Ihren Anzeigenblocker (oder aktualisieren Sie Ihre Einstellungen, um sicherzustellen, dass Javascript und Cookies aktiviert sind), damit wir Ihnen weiterhin die erstklassigen Marktnachrichten liefern können Und Daten, die Sie von uns erwarten können.26 CFR 1.422-2 - Incentive-Aktienoptionen definiert. Beta Der Text auf der Registerkarte eCFR stellt den inoffiziellen eCFR-Text bei ecfr. gov dar. XA7 1.422-2 Incentive-Aktienoptionen definiert. (A) Anreizwährungsoption definiert - (1) Allgemein. Der Begriff Anreizaktienoption bezeichnet eine Option, die den Anforderungen des Absatzes (a) (2) dieses Abschnitts am Tag der Gewährung entspricht. Eine Anreizaktienoption unterliegt ebenfalls der in xA7 1.422-4 beschriebenen Beschränkung von 100.000. Eine Anreizaktienoption kann eine Anzahl zulässiger Rückstellungen enthalten, die den Status der Option als Anreizoption nicht beeinflussen. Für Regelungen in Bezug auf zulässige Bestimmungen einer Anreizaktienoption siehe xA7 1.422-5. (2) Optionsanforderungen. Um als Anreizaktienoption nach diesem Abschnitt qualifizieren zu können, muss eine Einzelperson im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit durch die Körperschaft gewährt werden, die eine solche Option (oder eine verbundene Kapitalgesellschaft im Sinne von xA7 1.421-1 (i) (2) ), Und gewährt nur für Aktien von einer dieser Konzerne. Darüber hinaus muss die Option alle folgenden Anforderungen erfüllen: (i) Sie muss gemäß einem Plan gewährt werden, der die in Absatz (b) dieses Abschnitts beschriebenen Anforderungen erfüllt (ii) Sie muss innerhalb von zehn Jahren nach dem Datum gewährt werden Der Annahme des Plans oder dem Zeitpunkt, zu dem der Plan von den Aktionären genehmigt wird (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt) (iii) Sie darf nach Ablauf von 10 Jahren ab dem Tag der Gewährung nicht ausübbar sein ( Vgl. Ziffer (d) dieses Abschnitts) (iv) Sie muss vorsehen, dass der Optionspreis pro Aktie nicht unter dem Marktwert der Aktie zum Zeitpunkt der Gewährung liegt (siehe Abschnitt (e) Er darf nicht von dem Einzelnen, dem die Option gewährt wird, nicht übertragbar sein, außer durch den Willen oder die Gesetze der Abstammung und Verbreitung, und muss während dieser Lebenszeit nur von einer solchen Person ausgeübt werden (siehe xA7xA7 1.421-1 (B) (2) und 1.421-2 (c)) und (vi) Soweit in Absatz (f) dieses Abschnittes nichts anderes bestimmt ist, muss es einer Person gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Gewährung der Option nicht Eigentümer ist Die mehr als 10 Prozent der gesamten kombinierten Stimmrechte aller Aktienklassen der Körperschaft mit einer solchen Person oder einer verbundenen Körperschaft dieser Körperschaft besitzen. (3) Änderung der Optionsbedingungen. Sofern in xA7 1.424-1 nichts anderes bestimmt ist, kann die Änderung der Bedingungen einer Anreizaktienoption dazu führen, dass es keine Option mehr ist, die in diesem Abschnitt beschrieben wird. Werden die Bedingungen einer Option, die ihren Status als Anreizaktienoption verloren hat, in der Folge mit der Absicht geändert, die Option als Anreizaktienoption neu zu qualifizieren, resultiert diese Änderung in der Gewährung einer neuen Option zum Zeitpunkt der Änderung . Siehe xA7 1.424-1 (e). (4) Begriffe geben die Option nicht als Anreizoption an. Wenn die Bedingungen einer Option, sofern sie gewährt werden, vorsehen, dass sie nicht als Anreizaktienoption behandelt werden, wird diese Option nicht als Anreizoption behandelt. (1) Im Allgemeinen. Eine Anreizaktienoption muss gemäß einem Plan gewährt werden, der die Anforderungen dieses Absatzes (b) erfüllt. Die Ermächtigung, andere Aktienoptionen oder andere aktienorientierte Vergütungen gemäß dem Plan zu gewähren, wenn die Ausübung dieser Optionen oder Vergütungen die Ausübung der nach dem Plan gewährten Anreizoptionen nicht beeinträchtigt, disqualifiziert diese Anreizoptionen nicht. Der Plan muss schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen, vorausgesetzt, dass diese Schriftform oder elektronische Form für die Festlegung der Bedingungen des Plans ausreicht. Für Regelungen in Bezug auf zulässige Bestimmungen einer Anreizaktienoption siehe xA7 1.422-5. (2) Genehmigung der Aktionäre. (I) Der nach diesem Absatz (b) geplante Plan muss von den Aktionären der Gesellschaft, die die Anreizaktienoption gewährt, innerhalb von 12 Monaten vor oder nach dem Erlass dieses Plans genehmigt werden. In der Regel wird ein Plan verabschiedet, wenn er von dem Verwaltungsrat genehmigt wird, und das Datum der Boards-Aktion ist der Bezugspunkt, um festzustellen, ob die Genehmigung der Aktionäre innerhalb der geltenden 24-monatigen Frist erfolgt. Wenn die Boards-Aktion jedoch einer Bedingung (z. B. Genehmigung der Aktionäre) oder dem Ereignis eines bestimmten Ereignisses unterliegt, wird der Plan an dem Tag angenommen, an dem die Bedingung erfüllt ist oder das Ereignis eintritt, es sei denn, die Beschlussfassung beschließt das Datum der Genehmigung Wie das Datum der Boards Aktion. (Ii) Für die Zwecke des Absatzes (b) (2) (i) dieses Abschnitts muss die Genehmigung des Aktionärs den Bestimmungen in der XA7 1.422-3 entsprechen. (Iii) Die Bestimmungen über die maximale Gesamtzahl der im Rahmen des Plans auszugebenden Aktien (in Absatz (b) (3) dieses Abschnitts) und die Arbeitnehmer (bzw. (Siehe Absatz (b) (4) dieses Abschnitts) sind die einzigen Bestimmungen eines Aktienoptionsplans, die, falls sie geändert werden, für die Zwecke des Abschnitts 422 (b) (1) von den Aktionären erneut genehmigt werden müssen. Eine Erhöhung der maximalen Gesamtzahl der Aktien, die im Rahmen des Plans ausgegeben werden können (mit Ausnahme einer Erhöhung, die lediglich eine Änderung der Anzahl ausstehender Aktien wie Aktiendividende oder Aktiensplit widerspiegelt) oder Änderung der Benennung der Mitarbeiter (Oder Klasse von Arbeitnehmern), die für den Erhalt von Optionen im Rahmen des Plans in Betracht kommen, gilt als die Annahme eines neuen Plans, der die Zustimmung der Aktionäre innerhalb der vorgeschriebenen 24-Monatsfrist erfordert. Darüber hinaus gilt eine Änderung der Erwerbsgesellschaft oder der zur Veräußerung oder Vergabe im Rahmen des Plans zur Verfügung stehenden Aktien als Verabschiedung eines neuen Plans, der eine neue Genehmigung der Aktionäre innerhalb der vorgeschriebenen 24-Monatsfrist erfordert. Andere Änderungen in den Bedingungen eines Anreizoptionsplans gelten nicht als Annahme eines neuen Plans und bedürfen daher keiner Genehmigung durch den Aktionär. (3) Maximale Gesamtzahl der Aktien. (I) Der nach diesem Absatz (b) erforderliche Plan muss die maximale Gesamtzahl der Aktien, die im Rahmen des Plans durch Anreizoptionen ausgegeben werden können, bestimmen. Sofern nicht statutarische Optionen oder andere aktienbasierte Vergütungen gewährt werden können, kann der Plan für jede Optionsart oder andere aktienbasierte Vergütungen gesonderte Bedingungen festlegen und die Höchstanzahl der Aktien festlegen, die im Rahmen dieser Option oder anderer aktienbasierter Vergütungen ausgegeben werden können . Soweit nicht anders angegeben, gelten alle Bedingungen des Plans für alle Optionen und andere aktienbasierte Vergütungen, die nach dem Plan gewährt werden können. (Ii) Ein Plan, der lediglich vorsieht, dass die Anzahl der Aktien, die im Rahmen eines solchen Plans als Anreizaktienoptionen ausgegeben werden dürfen, einen festgelegten Prozentsatz der zum Zeitpunkt des jeweiligen Angebots oder der Finanzhilfe im Rahmen eines solchen Plans ausstehenden Aktien nicht überschreiten darf, erfüllt die Anforderung nicht Dass der Plan die maximale Gesamtzahl der Aktien, die im Rahmen des Plans ausgegeben werden können, angibt. Die maximale Gesamtzahl der Aktien, die nach dem Plan ausgegeben werden können, kann jedoch in Höhe eines Prozentsatzes der zugelassenen, ausgegebenen oder ausstehenden Aktien zum Zeitpunkt der Annahme des Plans angegeben werden. Der Plan kann spezifizieren, dass die maximale Anzahl von Aktien, die für Zuschüsse im Rahmen des Plans zur Verfügung stehen, jährlich um einen bestimmten Prozentsatz der zugelassenen, ausgegebenen oder ausstehenden Aktien zum Zeitpunkt der Annahme des Plans erhöht werden kann. Ein Plan, der vorsieht, dass die maximale Gesamtzahl der Aktien, die als Anreizaktienoptionen im Rahmen des Plans ausgegeben werden können, sich auf der Grundlage anderer festlegender Umstände ändern kann, erfüllt die Anforderungen dieses Absatzes (b) (3) nur, wenn die Aktionäre eine sofort feststellbare Genehmigung erteilen Maximale Gesamtzahl der Aktien, die im Rahmen des Plans auf jeden Fall erteilt werden können. (Iii) Der Plan kann vorsehen, dass Aktien, die im Rahmen des Plans käuflich erworben werden können, durch Erwerb von Aktien auf die offenen Marktanteile, die im Rahmen des Plans erworben wurden, zurückgezahlt und an die bei der Auszahlung zurückgegebenen Aktien zurückgezahlt werden Die für die Zahlung der anwendbaren Arbeits - und / oder Verrechnungspflichten aus der Ausübung einer Option einbehalten werden. (Iv) Besteht mehr als ein Plan, bei dem Anreizoptionen gewährt werden können und Aktionäre der gewährenden Körperschaft nur eine maximale Anzahl von Aktien genehmigen, die für die Emission im Rahmen dieser Pläne zur Verfügung stehen, so gelten die in Absatz (b ) (2) dieses Abschnitts nicht erfüllt sind. Für jeden Plan ist eine gesonderte maximale Anzahl von Aktien, die für Emissionen im Rahmen von Anreizoptionen zur Verfügung stehen, zu genehmigen. (4) Bezeichnung der Arbeitnehmer. Der in diesem Absatz (b) beschriebene Plan muss, wie angenommen und genehmigt, die Arbeitnehmer (oder Klassen von Mitarbeitern) angeben, die für den Erhalt der Optionen oder anderer aktienbasierter Vergütungen im Rahmen des Plans in Frage kommen. Es ist nicht garantiert, um genau zu sein oder up-to-date, obwohl wir aktualisieren die Datenbank wöchentlich. Weitere Beschränkungen der Genauigkeit sind auf der GPO-Website beschrieben.

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